Unfallverhütungsvorschriften (UVV) - das gilt grundsätzlich:
Als Gewerbetreibende*r stehen Sie nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift in der Pflicht, Ihre Fahrzeuge und Wechselaufbauten – mindestens einmal jährlich – durch eine sachkundige Person auf ihren betriebssicheren Zustand kontrollieren zu lassen.
Wer der sogenannten Unfallverhütungsvorschrift (UVV) nicht nachkommt, muss nicht nur seinen Wechselbehälter stehen lassen, sondern riskiert auch ein empfindliches Bußgeld. Das hat durchaus seinen Sinn, denn wer die wichtigen UVV-Prüfungen vernachlässigt, gefährdet nicht nur den sicheren Betrieb seines Fahrzeugs, sondern auch die Gesundheit seiner Mitarbeiter*innen.
Was beinhaltet die UVV-Prüfung?
Bei der UVV-Prüfung wird sowohl der verkehrssichere als auch der arbeitssichere Zustand des Fahrzeuges untersucht. Wechselbehälter sind beispielsweise auf folgende Aspekte zu kontrollieren:
Zustand tragender Komponenten/ Bauteile, die von einem Verschleiß betroffen sind:
Beispiele: Aufbau (außen und innen), Bodengruppe, Plane, Planengestell, Seiten-oder Stirnwand.
Funktion sicherheitsrelevanter Komponenten:
Beispiele: Bordwandverschlüsse, Ladungssicherung, Rolltor und Türen, Stützbeine und Streben.
Kennzeichnung und Beschriftung:
Beispiele: Befahren mit Gabelstapler, Greifkanten, Sicherung Stützen, Warnzeichen zur Kippgefahr.
GPS-Ortung: Wir behalten Ihre UVV-Termine immer im Blick!
Verlieren Sie auch manchmal den Überblick über anstehende UVV-Termine und die Standorte Ihrer Wechselkoffer oder Wechselpritschen? Gerne nehmen wir Ihnen Arbeit ab!
Via GPS-Ortung behalten wir die genauen Standorte Ihrer Einheiten sowie anstehende UVV-Prüfungen stets im Blick und führen diese dann automatisch direkt vor Ort für Sie durch. Sollten Mängel festgestellt werden, dann übernehmen wir – nach Rücksprache – selbstverständlich auch die Reparatur. Fahren auch Sie auf Nummer sicher und nutzen auch Sie unseren bequemen Service.